Ein Bausachverständiger kostet Geld, zum Ausgleich seiner hochwertigen Leistung. Ein Baugutachter hat eine überdurchschnittliche Qualifikation und einen langen Bildungsweg.
Jedoch kostet eine "falsche" Sanierung ohne eine professionelle Analyse der Schadensursache ein Vielfaches der Gutachterkosten.
Ohne die Ursache im Vorfeld genau abzuklären, besteht die Gefahr, dass finanzielle Mittel vergeudet werden. Dieser Sachverhalt ist uns bei den vielen Analysen der Vergangenheit immer wieder bewusst geworden. Werden wir erst verspätet eingeschaltet, ist das Geld meistens schon für eine Fehlsanierung ausgegeben worden.
Der finanzielle Einsatz für die Beauftragung eines Sachverständigen steht nie im Vergleich zu einer Fehlsanierung auf Grund einer falschen Ursachenannahme.
Gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden
Egal ob eine fehlerhafte Bauausführung oder Schimmelpilzbefall in der Mietwohnungen.
Es gibt unwillkürlich ein Spannungfeld zwischen Auftraggeber und auftragnehmer bzw. zwischen Vermieter und Mieter los.
Wer ist schuld?
Schnell kommt es zu gegenseitiger Schuldzuweisung und beide Parteien glauben im Recht zu sein. Die Sache eskaliert - es kommt zur gerichtlichen Auseinandersetzung.
Das lässt sich vermeiden! Nehmen Sie rechtzeitig mit uns Kontakt auf. Wir als Sachverständigenbüro sind in der Lage schon im Vorfeld zu klären, ob ein Baumangel vorliegt oder ob der Schimmelpilzschaden durch Nutzunsverhalten des Mieters oder durch Schwächen in der Baukonstruktion hervorgerufen wird.
Gutachten als Grundlage für eine gerichtliche Auseinandersetzung
Bleibt eine der Parteien - trotz fundiertem Gutachten - uneinsichtig, dient unser Gutachten als Grundlage und gute Ausgangsbasis für Ihre weiteren rechtlichen Schritte.
Die Kosten für einen Sachverständigen, können Sie unter gewissen Vorraussetzungen möglicherweise beim Verursacher eines Schadens oder Mangels geltend machen.
Immer dann, wenn ein Sachverständiger von Nöten ist, haben Sie möglicherweise Anspruch darauf, die Kosten des Gutachters bei einem Dritten (i.d.R. Schadensverursacher) geltend machen zu können und sich schadlos zu halten.
Hier einige Gerichtsurteile zur Erstattung der Gutachterkosten
Ersatz der Gutachterkosten
BGH-Urteil vom 30.11.2005 (VI ZR 365/03)
Auftragnehmer muss Kosten der Schadensermittlung erstatten
OLG Stuttgart, Urteil vom 18.10.2007, Az.: 7 U 69/07
Ersatz und Bestimmung der Gutachterkosten
BGH, Urteil vom 23.01.2007 - VI ZR 67/06