Das Gerichtsgutachten


Für die fachliche Beurteilung von technischen Sachverhalten werden bei Gericht oft öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eingeschaltet. Der Sachverständige wird direkt vom Gericht, ggfs. auch auf Vorschlag der Parteien beauftragt.

Im Zivilprozess ist der Kläger gemäß des so genannten Beibringungsgrundsatzes beweispflichtig. Laut Zivilprozessordung stehen hier nur bestimmte Beweismittel zur Verfügung. Dazu gehören der "Augenschein (Ortsbesichtigung)", die Vorlage von "Urkunden", die Vernehmung von Zeugen sowie der Beweis durch Sachverständige.

 

Sofern ein Sachverständigengutachten zur Klärung einer Sachlage erforderlich ist, wird durch das Gericht ein, für das entsprechende Sachgebiet, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger schriftlich beauftragt.