Leistungen



Grundsätzlich soll ein Bausachverständiger besondere Fachkunde, Unabhängigkeit, Objektivität und Unparteilichkeit vorweisen können. Gleiches gilt auch für Gutachten, welche von einer Partei beauftragt werden. Entsprechende Prinzipien lege ich meinen Aufträgen als Bausachverständiger zugrunde.

Als Bausachverständiger – umgangsprachlich auch oft als Baugutachter bezeichnet – erstelle ich für Sie Gutachten zu verschiedenen Zwecken:

  • Technische Begutachtung und Bewertung von Immobilien vor Kaufabschluss
  • Feststellung des Bauzustands einschließlich Bauwerksdiagnostik sowie Gutachten über Baumängel, Planungs- und Ausführungsfehler zu einzelnen Gewerken oder kompletten Gebäuden.
  • Beweissicherung im Zuge gerichtlicher Verfahren zur Feststellung von Schadensursachen und deren Beseitigung, aber auch im Zuge neuer Baumaßnahmen zur Dokumentation des Zustands von Bestandsgebäuden zur nachträglichen Schadensregulierung oder zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.
  • Schiedsgutachten dienen der außergerichtlichen Einigung, hierdurch sparen beide Parteien Kosten und Zeit in erheblichem Umfang.
  • Vorschläge zur Beseitigung von Schimmelpilzschäden in Gebäuden, einschließlich der Analyse und Dokumentation des Schadensumfangs.

Baugutachten folgen in ihrer Struktur dem Vierklang Sachverhalt, Ursache, Sanierung, Stellungnahme und sind stets auf direkte Fragestellungen ausgerichtet – nicht mehr aber auch nicht weniger.

Ein Thema schließen Baugutachten grundsätzlich aus: rechtliche Beurteilung und Schuldzuweisung. Dies obliegt ausschließlich Gerichten. Deshalb können auch in Parteigutachten durch einen Bausachverständigen niemals Aussagen zu Rechtsfragen mangels „juristischen Sachverstands“ gemacht werden.