Verlässlichkeit, Ehrlichkeit, Neutralität, der Nachweis der überdurchschnittlichen fachlichen Expertise und laufende Fortbildung sind unsere Leitgedanken.
Um den Qualitätsansprüchen unserer Auftrageber gerecht zu werden, stellen wir als Bausachverständige eine große Bandbreite von Sachverständigenleistung zur Verfügung.
Baugutachter mit Kompetenz und langjähriger Erfahrung
Liegt ein Bauschaden vor? Wieviel ist meine Immobilie wert? Was muss ich beachten im Umgang mit den Handwerkern und dem Bauträger? Wer hilft mir bei der endgültigen Bauabnahme? Lohnt sich eine Sanierung meines Hauses und wenn ja, was muss ich alles dabei bedenken? Wer hilft mir als Mediator mit Sachkenntnissen? Wer begutachtet den Schimmelpilzbefall?
Die zunehmende Komplexität des Bauwesens lässt eine fundierte Feststellung und Beurteilung von Sachverhalten ohne qualifizierte Bausachverständige kaum mehr zu.
Wer heutzutage mit dem Thema Bau zu tun hat, braucht einen kompetenten Berater / Begleiter, der sich mit bautechnischen und baupraktischen Abläufen sowie den besonderen Gesetzen der Branche auskennt.
Sei es eine fehlerhafte Handwerkerleistung, mangelhafte Baustoffe oder eine undurchschaubare Handwerkerrechnung, meist kann der Laie die Sachlage nicht richtig einordnen. Dann hilft nur noch ein Sachverständigengutachten weiter.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Die Bezeichnung „SACHVERSTÄNDIGER“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, können sich als Sachverständige bezeichnen und betätigen.
Um wirkliche Experten von solchen Anbietern zu unterscheiden, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.
Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ist im Gegensatz zu den Bezeichnungen Sachverständiger und Gutachter nach § 132a StGB gesetzlich geschützt.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wird durch die Handwerkskammer in regelmäßigen Abständen überprüft, und muss dieser seine permanente Weiterbildung nachweisen.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige arbeiten:
kompetent
Die besondere Fachkunde wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft. Ebenso die Vorbildung und berufliche Erfahrung der Sachverständigen
vertrauenswürdig
Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung geprüft. Voraussetzung ist die Unbescholtenheit und wirtschaftliche Unabhängigkeit.
objektiv
Gewissenhaft, weisungsfrei, persönlich, unparteiisch
verschwiegen
Die privaten und geschäftlichen Geheimnisse der Parteien werden gewahrt.