Wertgutachten im Siegerland


Wertgutachten Siegerland

Als DEKRA zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken stehe ich Ihnen mit einer unabhängigen Beratung im Rahmen der Immobilienwirtschaft sowie der qualifizierten Wertermittlung von Immobilien im Siegerland zur Verfügung.

Immobilienwert Siegerland

Grundsätzlich ist das Internet für eine erste Information ein hervorragendes Medium. Doch bei der Wertermittlung einer Immobilie ist besonderer Sachverstand notwendig, denn jede Immobilie ist ein Unikat und viele Elemente, für den Laien vielleicht noch so unbedeutend, gehen wertbildend in den Markt- bzw. Verkehrswert ein. So sind für die fachgerechte Beratung oder die marktgerechte Wertermittlung ihrer Immobilie immer das persönliche Gespräch, konkrete Bauunterlagen und die intensive Besichtigung der Immobilie durch den Sachverständigen notwendig. 

 

Kein seriöser Gutachter für Immobilienbewertungen kann durch eine "Ferndiagnose" über das Internet eine nachhaltige Aussage über den Wert einer Immobilie machen oder gar ein Markt- bzw. Verkehrswertgutachten fertigen. Dispositionen von Immobilienvermögen sollten nicht ohne die fachkundige Beratung eines hierfür zertifizierten Sachverständigen durchgeführt werden.

 

Als Immobiliengutachter in der Region des Kreises Siegen-Wittgenstein erstelle ich Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB.


Verkehrswertgutachten (Verkehrswertermittlung) verfolgen unterschiedlichste Zwecke. Einige sind beispielhaft: 

  • Markt- bzw. Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke
  • die Bewertung des Immobilienvermögens, um es marktgerecht veräußern zu können
  • die Wertermittlung, um den Beleihungswert zur Finanzierung der Immobilie zu erhalten
  • die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Befriedigung von Gläubigern des Immobilieneigentümers
  • die Versteigerung zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder anderen Vermögensgemeinschaften
  • die Ermittlung des Zugewinnausgleiches bei Ehescheidungen
  • die Ermittlung des Anfangsvermögens bei Eheschließungen mit Ehevertrag
  • die Ermittlung von Renditechancen geplanter Immobilienkäufe
  • um gegenüber dem Finanzamt die Schenkungssteuer oder Grunderwerbssteuer u.a. Steuerarten zu argumentieren
  • Markt- bzw. Verkehrswertgutachten in den Bereichen Erbschaft, Nachlass und Betreuung 
  • Überführung von Immobilien vom Anlagevermögen eines Unternehmens in das Privatvermögen (und umgekehrt)

Um eine Immobilie zuverlässig bewerten zu können, ist die Prüfung objektspezifischer Unterlagen und eine Ortsbesichtigung erforderlich.

 

Für eine Verkehrswertermittlung sind folgende Unterlagen bereitzustellen:

  • aktueller Grundbuchauszug (Kopie)
  • aktuelle Flurkarte (Lageplan)
  • Bebauungsplan des Grundstückes
  • Bestandszeichnungen von Gebäuden und baulichen Anlagen (Grundrisse, Schnitt, Baujahre)
  • Wohn-/Nutzflächenberechnung nach DIN 283
  • Angaben zum Baugrund/Altlasten
  • Auszug aus dem Baulastenkataster
  • aktuelle Mietvertrags- und Mietenzusammenstellung
  • Bewirtschaftungskosten, weitere Grundstückserträge sowie sonstiger zu erteilender bedeutsamer 
  • Auskünfte zur Beschaffenheit des Grundstückes.

Objektspezifisch können weitere Unterlagen erforderlich sein. Dies bespreche ich regelmäßig mit meinen Auftraggebern bei der immer notwendigen eingehenden Besichtigung des Bewertungsobjektes.

 

 

Auf Wunsch übernehme ich gerne die Beschaffung bzw. Entwicklung weitergehender Objektunterlagen, sofern diese bei der Auftragserteilung nicht vorliegen. Die notwendigen Unterlagen bei den von mir angebotenen immobilienspezifischen Beratungsdienstleistungen ergeben sich im Einzelfall.


Fachgerechte Bestandsaufnahme des Wertermittlungsobjektes.

Wertermittlung nach den gesetzlichen Vorgaben und den Erkenntnissen der Fachliteratur

Wertermittlung mit Hilfe einer örtlichen Marktbeobachtung.

Qualifizierte Gutachten zur Vorlage bei Gerichten und Behörden.