Als DEKRA zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken stehe ich Ihnen mit einer unabhängigen Beratung im Rahmen der Immobilienwirtschaft sowie der qualifizierten Wertermittlung von Immobilien in Westerburg zur Verfügung.
Grundsätzlich ist das Internet für eine erste Information ein hervorragendes Medium. Doch bei der Wertermittlung einer Immobilie ist besonderer Sachverstand notwendig, denn jede Immobilie ist ein Unikat und viele Elemente, für den Laien vielleicht noch so unbedeutend, gehen wertbildend in den Markt- bzw. Verkehrswert ein. So sind für die fachgerechte Beratung oder die marktgerechte Wertermittlung ihrer Immobilie immer das persönliche Gespräch, konkrete Bauunterlagen und die intensive Besichtigung der Immobilie durch den Sachverständigen notwendig.
Kein seriöser Gutachter für Immobilienbewertungen kann durch eine "Ferndiagnose" über das Internet eine nachhaltige Aussage über den Wert einer Immobilie machen oder gar ein Markt- bzw. Verkehrswertgutachten fertigen. Dispositionen von Immobilienvermögen sollten nicht ohne die fachkundige Beratung eines hierfür zertifizierten Sachverständigen durchgeführt werden.
Als Immobiliengutachter in der Region Westerburg erstelle ich Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB.
Verkehrswertgutachten (Verkehrswertermittlung) verfolgen unterschiedlichste Zwecke. Einige sind beispielhaft:
Um eine Immobilie zuverlässig bewerten zu können, ist die Prüfung objektspezifischer Unterlagen und eine Ortsbesichtigung erforderlich.
Für eine Verkehrswertermittlung sind folgende Unterlagen bereitzustellen:
Objektspezifisch können weitere Unterlagen erforderlich sein. Dies bespreche ich regelmäßig mit meinen Auftraggebern bei der immer notwendigen eingehenden Besichtigung des Bewertungsobjektes.
Auf Wunsch übernehme ich gerne die Beschaffung bzw. Entwicklung weitergehender Objektunterlagen, sofern diese bei der Auftragserteilung nicht vorliegen. Die notwendigen Unterlagen bei den von mir angebotenen immobilienspezifischen Beratungsdienstleistungen ergeben sich im Einzelfall.
Fachgerechte Bestandsaufnahme des Wertermittlungsobjektes.
Wertermittlung nach den gesetzlichen Vorgaben und den Erkenntnissen der Fachliteratur
Wertermittlung mit Hilfe einer örtlichen Marktbeobachtung.
Qualifizierte Gutachten zur Vorlage bei Gerichten und Behörden.